Logo kommt aus dem Griechischen. Eigentlich heisst es mit vollem Namen Logogramm. Zusammengesetzt aus den griechischen Wörtern "logo", was "Wort" bedeutet, und "gramma", was soviel bedeutet wie "Schriftzeichen".
Zeichenmarken, oder auch Buchstabenmarken, sind Logos, die aus Einzelbuchstaben, Wortabkürzungen oder Zahlen bestehen.
Bei Wortmarken, aber natürlich auch bei Zeichen- bzw. Buchstabenmarken, ist darauf zu achten, dass die gewählte Schrift zum Kunden, also der Firma, dem Produkt und/oder der Dienstleistung passt.
Bei Bildmarken kann eine Vielzahl von Bildzeichen eingesetzt werden. Von Tieren, Naturobjekten, Menschen, Fabelwesen über abstrakte Darstellungen bis hin zu figürlichen Illustrationen.
Eine Kombination von Wort- und Bildmarke wird von uns Menschen meist am schnellsten erfasst. Auch die Erinnerung an solche Logos ist in den meisten Fällen besser.
Das Key-Visual (Zusatz) gehört nicht direkt zu Logodesign, doch ist es unter Umständen ein sehr wirksames Zusatzelement zum Logo. Das Key-Visual ist ein Bildmotiv (z.B. Haribo-Bär), das in Kampagnen verwendet wird, um den Wiedererkennungswert zu erhöhen.
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Das Firmenlogo muß die Kernaussage Ihres Unternehmens wiederspiegeln. Ein gut gestaltetes Logo hat einige wichtige Kriterien zu erfüllen: leicht reproduzierbar, schnelle Wiedererkennung und vor allem eine kreative Idee im Hintergrund. Ein professionelles Logo funktioniert sowohl in Farbe, Graustufe als auch in Schwarz/Weiß (in groß oder klein). Ein gut designtes Logo "beschreibt" die komplette Firmenphilosophie in wenigen Zeichen.
Bei G-2000 Gutsmiedl erhalten Sie Ihr Logo mit "Zufriedenheitsgarantie", d.h. wir arbeiten so lange daran, bis Sie 100% begeistert sind! |
Warum benötigen Sie ein Logo?• Aufmerksamkeit wecken (hervorstechen aus der Menge) |
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Auch bestehende Logos bedürfen mitunter einer Optimierung, zum einen um die Firmenaussage zu verstärken, zum anderen um die technische Umsetzung / Reproduzierbarkeit zu verbessern oder um es „der Zeit“ anzupassen, wie sieht´s mit "Ihrem Logo" aus, wir beraten Sie gerne.
Unsere Vorgehensweise hierbei: Ihr Logo wird zuerst analysiert, wobei die Stärken und Schwächen aufgezeigt werden. In einem weiteren Schritt werden mehrere Layouts entwickelt und präsentiert. Anschließend werden Ihre Wünsche und Korrekturen durchgeführt bis ein optimales Ergebnis erreicht wird. Zu guter Letzt wird das fertige Logo noch in allen notwendigen Dateiformaten (PC und Mac) und Farbvariationen auf CD gespeichert und Ihnen zur Verfügung gestellt.
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Den deutschen Ärzten war über lange Zeit hinweg durch Standesordnungen Werbung für die eigene Person und damit zusammenfallende Leistungen strikt verboten.
Bereits auf dem 103. Deutschen Ärztetag 2000 in Köln wurde die Novellierung der §§ 27, 28 Musterberufsordnung (MBO) beschlossen und somit das Werbeverbot entschärft. Auf dem folgenden Ärztetag im Jahr 2002 wurde nochmals eine Novellierung durchgeführt.
Der neue § 27 MBO regelt generalklauselartig die Abgrenzung zwischen sachlicher Informationund berufswidriger Werbung. In Zukunft werden alle Werbeträger (Praxisschild, Briefbogen, Rezeptvordrucke, Internetpräsentationen, Anzeigen) gleich behandelt. Es wird nicht mehr zwischen den verschiedenen Medien unterschieden. Auch Rundfunk- und Fernsehwerbung ist als grundsätzlich zulässig anzusehen; allerdings kommt es auch hier auf die konkrete Ausgestaltung von Form, Inhalt und Umfang im Einzelfall an.
(Quelle: Bundesärztekammer)
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